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Gefahrgut

  • Gestellung des Gefahrgutbeauftragten (Verkehrsträger Straße)
  • Bedarfsanalyse
  • Beratung des Unternehmens in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung
  • Unterweisung der Beschäftigten 
  • Erstellen eines Jahresberichtes

Gefahrstoffe

  • Gestellung der Sachkundigen Person nach §11 Chemikalien-Verbotsverordnung gem. Anlage 2
  • Belehrung der mit der Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe betrauter Personen gem. Chemikalien-Verbotsverordnung