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- Betreuung als Sicherheitsfachkraft gem. §6 Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2
- Alternative bedarfsorientierte sicherheitstechnische Betreuung
- Entwicklung praxisnaher Arbeitsschutzkonzepte
- Projektbezogene Unterstützung
- Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
- Schulungen und Unterweisungen für Beschäftigte und Führungskräfte
- Einführen von Strukturen, Systemen und Managementprozessen im Arbeitsschutz
- Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen
- Aufbau und kontinuierliche Aktualhaltung betrieblicher Verzeichnisse (Gefahrstoffe, Arbeitsmittel)
- Erstellen von Betriebsanweisung
- Teilnahme und fachliche Begleitung bei Terminen mit Bezirksregierung und/oder Berufsgenossenschaft
- Arbeitsmedizin (Diese Leistung wird durch einen externen Arbeitsmediziner erbracht)