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Arbeitsschutz

  • Betreuung als Sicherheitsfachkraft gem. §6 Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 
  • Alternative bedarfsorientierte sicherheitstechnische Betreuung 
  • Entwicklung praxisnaher Arbeitsschutzkonzepte
  • Projektbezogene Unterstützung
  • Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Schulungen und Unterweisungen für Beschäftigte und Führungskräfte
  • Einführen von Strukturen, Systemen und Managementprozessen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen
  • Aufbau und kontinuierliche Aktualhaltung betrieblicher Verzeichnisse (Gefahrstoffe, Arbeitsmittel)
  • Erstellen von Betriebsanweisung
  • Teilnahme und fachliche Begleitung bei Terminen mit Bezirksregierung und/oder Berufsgenossenschaft
  • Arbeitsmedizin (Diese Leistung wird durch einen externen Arbeitsmediziner erbracht)